Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hundeschule Dog-Qi, Inhaberin Marie Neufert

§ 1 Geltung und Vertragsinhalt

(1)

Diese AGB sind Grundlage und Vertragsbestandteil sämtlicher Verträge zwischen der

Hundeschule Dog-Qi, Inhaberin Marie Neufert – nachfolgend auch

„Hundeschule“ – und Kunden, die Dienstleistungen der Hundeschule (Einzel- und

Gruppentraining, mobiles Coaching und vor Ort beim Kunden, online- und

Telefon-Coaching, lösungsorientierte Beratung ohne Hund, Kaufberatung Hund etc. –

nachfolgend auch „Coaching“ –in Anspruch nehmen oder an Spaziergängen/social

walks (nachfolgend auch „Veranstaltungen“) etc. teilnehmen, die von der

Hundeschule organisiert und durchgeführt werden.

(2) Der Kunde erhält im Rahmen der Coachings und Veranstaltungen lösungsorientierte

Handlungsvorschläge, Informationen und Anleitungen. Die Hundeschule schuldet

lediglich Beratungsleistungen; die Hundeschule schuldet keinen Ausbildungs-,

Beratungs- oder Lernerfolg.

(3) Die Themen und Inhalte von Veranstaltungen richten sich jeweils nach den

Vorankündigungen und Angeboten der Hundeschule.

§ 2 Preise

(1) Die Preise für die Leistungen und Angebote der Hundeschule richten sich nach der

jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste, diese kann

telefonisch oder schriftlich per E-mail erfragt werden. Davon abweichend können die

Preise für Leistungen der Hundeschule auch individuell, insbesondere nach

Leistungsgegenstand, Art des Coaching, Coaching-Inhalten und -formen vereinbart

werden.

(2) Die Teilnahmegebühren für Veranstaltungen richten sich nach den Angeboten bzw.

Ankündigungen.

§ 3 Teilnahme eines Hundes an Coachings, Zusammensetzung von Coaching Gruppen,

Ort und Zeit der Coachings, Übertragbarkeit

(1) Ein Hund darf an Coachings nur dann teilnehmen, wenn

a) der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über den

empfohlenen Impfschutz verfügt. Die Hundeschule ist berechtigt, die

Vorlage eines Impfpasses oder anderen Impfnachweises zu verlangen,

b) der Hund – soweit rechtlich vorgeschrieben – ordnungsbehördlich gemeldet

ist bzw. der Kunde – soweit rechtlich vorgeschrieben – über eine Erlaubnis zur

Haltung seines Hundes verfügt,

c) für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und besteht

sowie

d) der Hund nicht unter chronischen Erkrankungen leidet oder

Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit

zeigt bzw. der Kunde erklärt, unter welchen chronischen Erkrankungen der

Hund leidet und/oder welche Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige

Aggressivität oder Ängstlichkeit zeigt.

Der Kunde hat der Hundeschule unverzüglich in Textform mitzuteilen, wenn

nach der Anmeldung des Hundes Änderungen bezüglich der zu a) bis d)

genannten Sachverhalte eintreten.

(2) Während der Coachings ist der Kunde verpflichtet, den Anweisungen des/der für die

Hundeschule tätigen Coaches zu folgen und an einem störungsfreien Ablauf der

Ausbildung mitzuwirken.

(3) Die Hunde sind während der Coachings und Veranstaltungen generell an der Leine zu

führen, es sei denn, der/die Coach weist den Kunden ausdrücklich an, seinen Hund

abzuleinen. Das Ableinen geschieht auf alleinige Verantwortung des Kunden. Die

Verwendung von Stachelhalsbändern sowie sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel

ist untersagt. Der Kunde ist für die Funktionsfähigkeit und Geeignetheit seiner

Ausrüstung verantwortlich.

(4) Soweit der Ablauf von Coachings und Veranstaltungen aufgrund der Läufigkeit einer

Hündin beeinträchtigt wird, behält sich die Hundeschule vor, die Hündin zeitweise

von Coachings, die in Gruppen stattfinden, oder Veranstaltungen auszuschließen.

Versäumte Coachings und Veranstaltungen werden nach Abstimmung mit dem

Kunden und unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Hundeschule und des

aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.

(5) Die Zuordnung eines Kunden/Hundes zu einer Coaching-Gruppe erfolgt durch die

Hundeschule.

(6) Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt, bei Unverträglichkeit von Hunden

untereinander Kunden einer anderen Coaching-Gruppe zuzuordnen. Die

Hundeschule ist des Weiteren berechtigt, ein Coaching nach eigenem Ermessen

abzubrechen oder Kunden zeitweise oder dauerhaft aus einer Coaching-Gruppe oder

einer Veranstaltung auszuschließen, wenn

a) es zu anhaltenden aggressiven Auseinandersetzungen oder

Unverträglichkeiten zwischen teilnehmenden Hunden kommt oder

b) Kunden Anweisungen des/der für die Hundeschule tätigen Coaches nicht

befolgen oder

c) Kunden trotz einer Abmahnung durch die Hundeschule tierschutzwidrige

Hilfsmittel nutzen oder gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen

oder

d) von Kunden oder von Hunden Gefahren oder Störungen des Coachings oder

einer Veranstaltung ausgehen und der Kunde die Gefahr oder die Störung

trotz Aufforderung des Coaches nicht unverzüglich unterlässt bzw.

unterbindet.

(7) In den Fällen des Ausschlusses gemäß Absatz (6) a) erfolgt eine anteilige

Rückerstattung der Vergütung für das abgebrochene oder entfallende Coaching, es

sei denn, das abgebrochene oder entfallende Coaching wird wiederholt oder der

Kunde wird einer anderen Coaching-Gruppe zugewiesen. In den übrigen Fällen des

Ausschlusses, Absatz (6) b) – d), erfolgt keine Rückerstattung der Vergütung für das

abgebrochene oder entfallende Coaching bzw. die abgebrochene oder entfallende

Veranstaltung.

(8) Ort und Zeit der Coachings werden unter Berücksichtigung des Coaching-Ziels und –

gegenstands von der Hundeschule bestimmt.

(9) Der Anspruch auf Inanspruchnahme von Coaching-Leistungen ist nicht auf Dritte

übertragbar. Familienmitglieder des Kunden etc. können den Hund des Kunden in

Abstimmung mit der Hundeschule während des Coachings führen.

(10) Auf dem Ausbildungsgelände gilt die Hausordnung der Hundeschule.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch die Hundeschule

Die Hundeschule ist berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) ein Kunde die vereinbarte Vergütung nicht bei Fälligkeit zahlt,

b) ein Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere die Regelungen gemäß § 3

verletzt oder der Zuordnung zu einer anderen Coaching-Gruppe widerspricht oder

c) ein Kunde oder ein Hund eines Kunden den/die für die Hundeschule tätigen Coach,

andere Kunden oder Personen oder andere Hunde gefährdet.

§ 5 Verhinderung, Verspätung, geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt

(1) Kann ein Coaching wegen Erkrankung oder Verhinderung des für die Hundeschule

tätigen Coaches, aufgrund extremer Wetterverhältnisse oder anderer

unvorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden, wird das Coaching in Abstimmung mit

dem/den betroffenen Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt ggfs. auch im

Rahmen einer anderen Coaching-Gruppe nachgeholt oder via Zoom gehalten.

(2) Erscheint ein Kunde nicht oder erheblich verspätet zu einem vereinbarten EinzelCoaching oder Gruppen-Coaching, besteht der Vergütungsanspruch der Hundeschule in voller Höhe fort. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass das – teilweise – versäumte Coaching nachgeholt oder das Coaching um den Zeitraum der Verspätung versetzt nachgeholt wird. Im Falle des Nichterscheinens des Kunden gilt dies nicht, wenn der Kunde die Teilnahme an demEinzel-Coaching 48 Stunden vor dessen Beginn absagt oder bei Gruppenkarten 24 Stunden vor dessen Beginn absagt . In diesem Fall wird das versäumte Coaching unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung der Hundeschule nachgeholt.

(3) Die Hundeschule ist berechtigt, Gruppen-Coachings abzusagen, zu verschieben oder Coaching-Gruppen zusammenzulegen, wenn nicht eine ausreichende Anzahl von

Kunden zu dem Coaching erscheint bzw. die Teilnahme absagt. Das Coaching wird

unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung der Hundeschule und des

aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.

(4) Die Hundeschule ist berechtigt, Veranstaltungen bei nicht ausreichender

Teilnehmerzahl abzusagen. Die Hundeschule wird unverzüglich die Absage den

betroffenen Kunden mitteilen und den betroffenen Kunden die gezahlte

Teilnahmegebühr zurückerstatten. Gleiches gilt, wenn eine Veranstaltung aus

Gründen höherer Gewalt ausfällt.

(5) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass das – teilweise – versäumte Coaching nachgeholt oder das Coaching um den Zeitraum der Verspätung versetzt nachgeholt wird.

§ 6 Stornierung (Rücktritt) von Veranstaltungen/ Kursen oder Gruppenkarten durch den Kunden

(1) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung

zurücktreten. Der Rücktritt ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse

zu erklären.

(2) Im Fall des Rücktritts vom Vertrag schuldet der Kunde eine Bearbeitungsgebühr i.H.v.

10 % der Teilnahmegebühr. Zusätzlich schuldet der Kunde eine Stornogebühr bei

Rücktritt

a) bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Teilnahmegebühr

b) bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Teilnahmegebühr

c) weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr

Benennt der Kunde einen Ersatzteilnehmer schuldet der Kunde im Fall des Rücktritts lediglich die Bearbeitungsgebühr

i.H.v. 10 % der Teilnahmegebühr.

Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer für Veranstaltungen zu benennen. Die

Hundeschule ist berechtigt, den benannten Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen

abzulehnen.

§ 7 Haftung

(1) Der Kunde nimmt auf eigenes Risiko an Coachings und Veranstaltungen der

Hundeschule teil.

(2) Der Kunde haftet für alle von ihm und/oder seinem Hund während der Teilnahme an

Coachings und Veranstaltungen verursachten Personen-, Sach- und

Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Hund im Rahmen

eines Coachings auf Weisung der Hundeschule ableint.

(3) Die Haftung der Hundeschule ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie

Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; hierzu zählt

insbesondere die Verpflichtung von der Hundeschule zur tierschutzrechtskonformen

Ausbildung von Hunden. Der Haftungsausschluss gilt des Weiteren nicht für die

Haftung für sonstige Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige

Pflichtverletzung der Hundeschule oder durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige

Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der

Hundeschule verursacht werden.

(4) Der Kunde stellt die Hundeschule von Schadensersatzansprüchen Dritter, die den

Kunden während des Coachings begleiten, frei. Die Freistellung gilt nicht in den

Fällen von Abs. (3) Sätze 2 und 3.

§ 8 Verwendung von Bildmaterial durch die Hundeschule, Erstellung von Bildmaterial

durch den Kunden

(1) Die Hundeschule ist berechtigt, Bild- oder Tonaufnahmen, die von Coaches während

der Coachings oder Veranstaltungen von Kunden und/oder Hunden gefertigt werden,

zur Darstellung des Coaching- und Veranstaltungsangebots auf der

Internetpräsenz www.dog-qi.de oder in Social Media wie z.B. Facebook zu

veröffentlichen oder für Fachpublikationen, Fachbücher, Lehr- und 5

Schulungsunterlagen oder zu Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Kunde

widerspricht dieser Nutzung von Bild- oder Tonaufnahmen durch Erklärung in

Textform.

(2) Der Kunde darf von Coachings und Veranstaltungen Bild- oder Tonaufzeichnungen

auf welchem Speichermedium auch immer nur nach vorheriger Zustimmung der

Hundeschule in Textform anfertigen.

§ 9 Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen, Arbeitspapiere, Konzepte, Anleitungen, Handouts etc. der

Hundeschule, die dem Kunden im Rahmen und aus Anlass der Teilnahme an Coachings und

Veranstaltungen ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden, sind urheberrechtlich

geschützt. Die Nutzung ist ausschließlich für private Zwecke des Kunden erlaubt. Sämtliche

Rechte im Sinne von § 15 UrhG – z.B. Vervielfältigung, Verbreitung, Wiedergabe durch

Bildund Tonträger etc. – stehen ausschließlich der Hundeschule zu. Dem Kunden sind

sämtliche Verwertungshandlungen im Sinne von § 15 UrhG untersagt.

Stand: 01/2025