Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hundeschule Dog-Qi, Inhaberin Marie Neufert
§ 1 Geltung und Vertragsinhalt
(1)
Diese AGB sind Grundlage und Vertragsbestandteil sämtlicher Verträge zwischen der
Hundeschule Dog-Qi, Inhaberin Marie Neufert – nachfolgend auch
„Hundeschule“ – und Kunden, die Dienstleistungen der Hundeschule (Einzel- und
Gruppentraining, mobiles Coaching und vor Ort beim Kunden, online- und
Telefon-Coaching, lösungsorientierte Beratung ohne Hund, Kaufberatung Hund etc. –
nachfolgend auch „Coaching“ –in Anspruch nehmen oder an Spaziergängen/social
walks (nachfolgend auch „Veranstaltungen“) etc. teilnehmen, die von der
Hundeschule organisiert und durchgeführt werden.
(2) Der Kunde erhält im Rahmen der Coachings und Veranstaltungen lösungsorientierte
Handlungsvorschläge, Informationen und Anleitungen. Die Hundeschule schuldet
lediglich Beratungsleistungen; die Hundeschule schuldet keinen Ausbildungs-,
Beratungs- oder Lernerfolg.
(3) Die Themen und Inhalte von Veranstaltungen richten sich jeweils nach den
Vorankündigungen und Angeboten der Hundeschule.
§ 2 Preise
(1) Die Preise für die Leistungen und Angebote der Hundeschule richten sich nach der
jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste, diese kann
telefonisch oder schriftlich per E-mail erfragt werden. Davon abweichend können die
Preise für Leistungen der Hundeschule auch individuell, insbesondere nach
Leistungsgegenstand, Art des Coaching, Coaching-Inhalten und -formen vereinbart
werden.
(2) Die Teilnahmegebühren für Veranstaltungen richten sich nach den Angeboten bzw.
Ankündigungen.
§ 3 Teilnahme eines Hundes an Coachings, Zusammensetzung von Coaching Gruppen,
Ort und Zeit der Coachings, Übertragbarkeit
(1) Ein Hund darf an Coachings nur dann teilnehmen, wenn der Kunde mit dem
Anmeldeformular in Textform erklärt hat, dass
a) der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über den
empfohlenen Impfschutz verfügt. Die Hundeschule ist berechtigt, die
Vorlage eines Impfpasses oder anderen Impfnachweises zu verlangen,
b) der Hund – soweit rechtlich vorgeschrieben – ordnungsbehördlich gemeldet
ist bzw. der Kunde – soweit rechtlich vorgeschrieben – über eine Erlaubnis zur
Haltung seines Hundes verfügt,
c) für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und besteht
sowie
d) der Hund nicht unter chronischen Erkrankungen leidet oder
Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit
zeigt bzw. der Kunde erklärt, unter welchen chronischen Erkrankungen der
Hund leidet und/oder welche Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige
Aggressivität oder Ängstlichkeit zeigt.
Der Kunde hat der Hundeschule unverzüglich in Textform mitzuteilen, wenn
nach der Anmeldung des Hundes Änderungen bezüglich der zu a) bis d)
genannten Sachverhalte eintreten.
(2) Während der Coachings ist der Kunde verpflichtet, den Anweisungen des/der für die
Hundeschule tätigen Coaches zu folgen und an einem störungsfreien Ablauf der
Ausbildung mitzuwirken.
(3) Die Hunde sind während der Coachings und Veranstaltungen generell an der Leine zu
führen, es sei denn, der/die Coach weist den Kunden ausdrücklich an, seinen Hund
abzuleinen. Das Ableinen geschieht auf alleinige Verantwortung des Kunden. Die
Verwendung von Stachelhalsbändern sowie sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel
ist untersagt. Der Kunde ist für die Funktionsfähigkeit und Geeignetheit seiner
Ausrüstung verantwortlich.
(4) Soweit der Ablauf von Coachings und Veranstaltungen aufgrund der Läufigkeit einer
Hündin beeinträchtigt wird, behält sich die Hundeschule vor, die Hündin zeitweise
von Coachings, die in Gruppen stattfinden, oder Veranstaltungen auszuschließen.
Versäumte Coachings und Veranstaltungen werden nach Abstimmung mit dem
Kunden und unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Hundeschule und des
aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.
(5) Die Zuordnung eines Kunden/Hundes zu einer Coaching-Gruppe erfolgt durch die
Hundeschule.
(6) Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt, bei Unverträglichkeit von Hunden
untereinander Kunden einer anderen Coaching-Gruppe zuzuordnen. Die
Hundeschule ist des Weiteren berechtigt, ein Coaching nach eigenem Ermessen
abzubrechen oder Kunden zeitweise oder dauerhaft aus einer Coaching-Gruppe oder
einer Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) es zu anhaltenden aggressiven Auseinandersetzungen oder
Unverträglichkeiten zwischen teilnehmenden Hunden kommt oder
b) Kunden Anweisungen des/der für die Hundeschule tätigen Coaches nicht
befolgen oder
c) Kunden trotz einer Abmahnung durch die Hundeschule tierschutzwidrige
Hilfsmittel nutzen oder gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen
oder
d) von Kunden oder von Hunden Gefahren oder Störungen des Coachings oder
einer Veranstaltung ausgehen und der Kunde die Gefahr oder die Störung
trotz Aufforderung des Coaches nicht unverzüglich unterlässt bzw.
unterbindet.
(7) In den Fällen des Ausschlusses gemäß Absatz (6) a) erfolgt eine anteilige
Rückerstattung der Vergütung für das abgebrochene oder entfallende Coaching, es
sei denn, das abgebrochene oder entfallende Coaching wird wiederholt oder der
Kunde wird einer anderen Coaching-Gruppe zugewiesen. In den übrigen Fällen des
Ausschlusses, Absatz (6) b) – d), erfolgt keine Rückerstattung der Vergütung für das
abgebrochene oder entfallende Coaching bzw. die abgebrochene oder entfallende
Veranstaltung.
(8) Ort und Zeit der Coachings werden unter Berücksichtigung des Coaching-Ziels und –
gegenstands von der Hundeschule bestimmt.
(9) Der Anspruch auf Inanspruchnahme von Coaching-Leistungen ist nicht auf Dritte
übertragbar. Familienmitglieder des Kunden etc. können den Hund des Kunden in
Abstimmung mit der Hundeschule während des Coachings führen.
(10) Auf dem Ausbildungsgelände gilt die Hausordnung der Hundeschule.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch die Hundeschule
Die Hundeschule ist berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) ein Kunde die vereinbarte Vergütung nicht bei Fälligkeit zahlt,
b) ein Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere die Regelungen gemäß § 3
verletzt oder der Zuordnung zu einer anderen Coaching-Gruppe widerspricht oder
c) ein Kunde oder ein Hund eines Kunden den/die für die Hundeschule tätigen Coach,
andere Kunden oder Personen oder andere Hunde gefährdet.
§ 5 Verhinderung, Verspätung, geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt
(1) Kann ein Coaching wegen Erkrankung oder Verhinderung des für die Hundeschule
tätigen Coaches, aufgrund extremer Wetterverhältnisse oder anderer
unvorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden, wird das Coaching in Abstimmung mit
dem/den betroffenen Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt ggfs. auch im
Rahmen einer anderen Coaching-Gruppe nachgeholt oder via Zoom gehalten.
(2) Erscheint ein Kunde nicht oder erheblich verspätet zu einem vereinbarten EinzelCoaching oder Gruppen-Coaching, besteht der Vergütungsanspruch der Hundeschule in voller Höhe fort. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass das – teilweise – versäumte Coaching nachgeholt oder das Coaching um den Zeitraum der Verspätung versetzt nachgeholt wird. Im Falle des Nichterscheinens des Kunden gilt dies nicht, wenn der Kunde die Teilnahme an dem Coaching 24 Stunden vor dessen Beginn absagt oder der Kunde sein Nichterscheinen z.B. wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird das versäumte Coaching unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung der Hundeschule nachgeholt.
(3) Die Hundeschule ist berechtigt, Gruppen-Coachings abzusagen, zu verschieben oder Coaching-Gruppen zusammenzulegen, wenn nicht eine ausreichende Anzahl von
Kunden zu dem Coaching erscheint bzw. die Teilnahme absagt. Das Coaching wird
unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung der Hundeschule und des
aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.
(4) Die Hundeschule ist berechtigt, Veranstaltungen bei nicht ausreichender
Teilnehmerzahl abzusagen. Die Hundeschule wird unverzüglich die Absage den
betroffenen Kunden mitteilen und den betroffenen Kunden die gezahlte
Teilnahmegebühr zurückerstatten. Gleiches gilt, wenn eine Veranstaltung aus
Gründen höherer Gewalt ausfällt.
(5) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass das – teilweise – versäumte Coaching nachgeholt oder das Coaching um den Zeitraum der Verspätung versetzt nachgeholt wird in geschlossenen Kursen. Bei einer Absage ab 7 Tage vor dem Kurs werden die Kosten nicht erstattet. Dem Kunden ist es gestattet einen Ersatz-Teilnehmer zu stellen.
§ 6 Stornierung (Rücktritt) von Veranstaltungen durch den Kunden
(1) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung
zurücktreten. Der Rücktritt ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse
zu erklären.
(2) Im Fall des Rücktritts vom Vertrag schuldet der Kunde eine Bearbeitungsgebühr i.H.v.
10 % der Teilnahmegebühr. Zusätzlich schuldet der Kunde eine Stornogebühr bei
Rücktritt
a) bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Teilnahmegebühr
b) bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Teilnahmegebühr
c) weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr
Benennt der Kunde einen Ersatzteilnehmer oder findet die Hundeschule einen
Ersatzteilnehmer, schuldet der Kunde im Fall des Rücktritts lediglich die Bearbeitungsgebühr
i.H.v. 10 % der Teilnahmegebühr.
Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer für Veranstaltungen zu benennen. Die
Hundeschule ist berechtigt, den benannten Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen
abzulehnen.
§ 7 Haftung
(1) Der Kunde nimmt auf eigenes Risiko an Coachings und Veranstaltungen der
Hundeschule teil.
(2) Der Kunde haftet für alle von ihm und/oder seinem Hund während der Teilnahme an
Coachings und Veranstaltungen verursachten Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Hund im Rahmen
eines Coachings auf Weisung der Hundeschule ableint.
(3) Die Haftung der Hundeschule ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; hierzu zählt
insbesondere die Verpflichtung von der Hundeschule zur tierschutzrechtskonformen
Ausbildung von Hunden. Der Haftungsausschluss gilt des Weiteren nicht für die
Haftung für sonstige Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung der Hundeschule oder durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der
Hundeschule verursacht werden.
(4) Der Kunde stellt die Hundeschule von Schadensersatzansprüchen Dritter, die den
Kunden während des Coachings begleiten, frei. Die Freistellung gilt nicht in den
Fällen von Abs. (3) Sätze 2 und 3.
§ 8 Verwendung von Bildmaterial durch die Hundeschule, Erstellung von Bildmaterial
durch den Kunden
(1) Die Hundeschule ist berechtigt, Bild- oder Tonaufnahmen, die von Coaches während
der Coachings oder Veranstaltungen von Kunden und/oder Hunden gefertigt werden,
zur Darstellung des Coaching- und Veranstaltungsangebots auf der
Internetpräsenz www.dog-qi.de oder in Social Media wie z.B. Facebook zu
veröffentlichen oder für Fachpublikationen, Fachbücher, Lehr- und 5
Schulungsunterlagen oder zu Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Kunde
widerspricht dieser Nutzung von Bild- oder Tonaufnahmen durch Erklärung in
Textform.
(2) Der Kunde darf von Coachings und Veranstaltungen Bild- oder Tonaufzeichnungen
auf welchem Speichermedium auch immer nur nach vorheriger Zustimmung der
Hundeschule in Textform anfertigen.
§ 9 Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen, Arbeitspapiere, Konzepte, Anleitungen, Handouts etc. der
Hundeschule, die dem Kunden im Rahmen und aus Anlass der Teilnahme an Coachings und
Veranstaltungen ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden, sind urheberrechtlich
geschützt. Die Nutzung ist ausschließlich für private Zwecke des Kunden erlaubt. Sämtliche
Rechte im Sinne von § 15 UrhG – z.B. Vervielfältigung, Verbreitung, Wiedergabe durch
Bildund Tonträger etc. – stehen ausschließlich der Hundeschule zu. Dem Kunden sind
sämtliche Verwertungshandlungen im Sinne von § 15 UrhG untersagt.
Stand: 8/202